§1: Man darf keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schäden, Leiden oder Schmerzen hinzufügen.
§2: Artgerechte Haltung und Pflege.
Wer ein Tier hält oder betreut muss das Tier seinen Bedürfnissen entsprehend halten, Pflegen und Ernähren. Außerdem muss derjenige über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.Die artgemäße Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass das Tier Schmerzen oder Schäden bekommt.
§3: Man darf keinem Tier Leistungen abverlangen, zudenen es körperlich nicht in der Lage ist.
Man darf keinem Tier, außer in Notfällen Leistungen abverlangen, denen es offensichtlich nicht gewachsen ist. Auch darf bei Turnieren, Leistungsprüfungen, Training,... keine Dopingmittel verwendet werden! Ein Tier darf man nur trainieren und ausbilden, wenn damit keine Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Außerdem muss man ein altes, schwäches oder sehr krankes Tier durch schmerzlose Tötung befreien.
Ab dem 1. Juni 1998 muss man 16Jahre alt sein um ein Wirbeltier erwerben zu dürfen.
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